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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Häseli Reisen

Damit Ihre Reise zu Ihrer vollen Zufriedenheit ausfällt, hat Häseli Reisen alle notwendigen Voraussetzungen geschaffen. Dazu gehören auch klare rechtliche Regeln, die wir nachstehend aufführen. Zu Ihrem Schutz decken die AGB's die rechtlichen und die vom Verband empfohlenen Richtlinien voll und ganz ab.

Diese AGB's sind Bestandteil - zwischen Häseli Reisen und dem Kunden - des zustandekommenden Reisevertrages.

Die Rechte und Pflichten von Häseli Reisen und dem Kunden ergeben sich aus den zwischen Häseli Reisen und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen sowie ergänzend aus den gesetzlichen Vorschriften und des Prinzip von Treu und Glauben.

1. Vertragsabschluss

1.1 Mit der Buchung (darunter ist die Anmeldung zur gewählten Reise zu verstehen) gibt der Kunde gegenüber Häseli Reisen ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages ab. Der Kunde kann die Buchung schriftlich, per e-Mail, telefonisch oder persönlich vollziehen. Mit der nochfolgenden schriftlichen Bestätigung gilt der Reisevertragsabschluss als vollzogen.

1.2 Grundlage des Vertragsangebotes des Kunden sind die Reiseausschreibung.

1.3 Meldet der Kunde auch weitere Reiseteilnehmer für die Reise an, ist er verpflichtet, auch für die Einhaltung aller vertraglichen Verpflichtungen der von ihm angemeldeten Reiseteilnehmer einzustehen.

2. Bezahlung

2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung durch den Kunden werden Fr. 1000.- des Reisepreises als Anzahlung sofort fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann. Der Kunde und Häseli Reisen können andere Zahlungsbedingenen vereinbaren.


2.2 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist Häseli Reisen berechtigt, nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird Häseli Reisen dem Kunden die entsprechenden Annullierungskosten gemäss Ziffer 6 berechnen.

2.3 Liegen zwischen Buchungstermin und Reisetermin weniger als 30 Tage, ist der Reisepreis nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung in voller Höhe spätestens zehn Tage vor Reisetermin an zu bezahlen (Zahlungseingang bei Häseli Reisen).

2.4 Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung von Reiseleistungen (ausgeschlossen entgegengesetzte Vereinbarung).

3. Leistungen

3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, und die hierauf Bezug nehmenden Angaben sowie gegebenenfalls zu berücksichtigende Sonderwünsche, bestätigt durch die schriftliche Reisebestätigung, verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Häseli Reisen behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung selbstverständlich informiert wird. Eine Einschränkung der Rechte des Kunden ist hiermit nicht verbunden.

3.2 Die Reise beginnt und endet – je nach der gebuchten Aufenthaltsdauer – zu den auf der Internetseite bzw. im Programm ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen, es sei denn, es wird etwas Abweichendes vereinbart und in der Buchungsbestätigung oder in anderer Form schriftlich bestätigt.

3.4 Wenn der Kunde einzelne von ihm bezahlte Leistungen aus ihm zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, kann Häseli Reisen nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger (zB Fluggesellschaft) auch eine Gutschrift erteilt.

4. Leistungs- und Preisänderungen

4.1 Häseli Reisen ist nur dann berechtigt, Änderungen an wesentlichen Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages vorzunehmen, wenn diese nach Vertragsabschluss notwendig werden, von Häseli Reisen nicht vorhersehbar waren, nicht entgegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sowie soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen, z.B. wenn Kooperationspartner vor Ort oder Leistungsträger unerwartet aus organisatorischen, technischen oder sicherheitstechnischen Gründen den Verlauf einer Tour oder Unterbringungen geringfügig ändern. Etwaige Änderungen (ohne Verschulden von Häseli Reisen), auch kurzfristig, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, sofern die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.2 Häseli Reisen wird den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes informieren.

Soweit Fluggesellschaften aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung von Flügen, Umwandlung von Nonstop-Flügen in Flüge mit Zwischenlandung bzw. Umsteigeflüge, Änderungen von Charterflügen in Linienflüge und umgekehrt sowie Änderungen von Fluggesellschaften aufgrund der international gültigen luftrechtlichen Bestimmungen vornehmen dürfen, ist der Kunde nicht berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Es besteht auch kein Erstattungsanspruch für etwa durch solche Vorgänge entstehende Mehrkosten, da Häseli Reisen keine Schuld trifft.

4.3 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde hat dieses Recht innert fünf Tagen nach der Mitteilung von Häseli Reisen über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise bei Häseli Reisen geltend zu machen.

4.4 Häseli Reisen behält sich vor, den Reisepreis auch nach Vertragsabschluss im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie z.B. Hafen- oder Flughafengebühren, Landegebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:

Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages geltenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann Häseli Reisen den Reisepreis entsprechend erhöhen. Die Zahlung des sich danach ergebenden Erhöhungsbetrages kann Häseli Reisen vom Kunden verlangen.

Werden bei Abschluss des Reisevertrages geltende Abgaben, die für den vereinbarten Leistungsumfang wesentlich und in diesem enthalten sind, wie zB Flughafengebühren, gegenüber Häseli Reisen erhöht, kann diese den Reisepreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufsetzen.

Bei einer wesentlichen Änderungen der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann Häseli Reisen den Reisepreis in dem Umfang erhöhen, in dem sich die Reise dadurch verteuert hat.

Eine Erhöhung ist in allen genannten Fällen nur zulässig, wenn die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für Häseli Reisen nicht absehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird Häseli Reisen den Kunden unverzüglich informieren. Preiserhöhungen sind bis spätestens zwei Wochen vor Abreise bekannt zu geben. Bei Preiserhöhungen um mehr als 10% ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten.

Der Kunde hat diese Rechte innert fünf Tagen nach der Mitteilung von Häseli Reisen über die Preiserhöhung bei Häseli Reisen geltend zu machen.


5. Reiseunterlagen

5.1 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übermittelten Reiseunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung zu überprüfen. Der Kunde ist weiter verpflichtet, Häseli Reisen von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten unverzüglich zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, ist er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden mitverantwortlich (Art. 99 Abs. 3 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts).


6. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn – Annullierungskosten

6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Häseli Reisen zu erklären. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.


6.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann Häseli Reisen anstelle des vereinbarten Reisepreises eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, sofern der Rücktritt nicht von Häseli Reisen zu vertreten ist und kein Fall höherer Gewalt vorliegt.


6.3 Anstelle einer konkreten Berechnung gemäss Ziffer 6.2 ist Häseli Reisen berechtigt, die Entschädigung zeitlich gestaffelt unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zu dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis gemäss der nachfolgenden Tabelle zu pauschalieren:

- bis 30 Tage vor Reiseantritt: 25%, mind. jedoch CHF 300.-

- vom 29.-22. Tag vor Reiseantritt: 30% des Reisepreises

- vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt: 40% des Reisepreises

- vom 14.-8. Tag vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises

- vom 7.-3. Tag vor Reiseantritt: 75% des Reisepreises

- ab dem 2. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt der Reise: 100 % des Reisepreises.

Für die Berechnung der vorstehenden Annullierungsstufen ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei Häseli Reisen massgeblich.


6.4 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäss Art. 17 Abs. 1 PrG die Pauschalreise an eine Drittperson abzutreten, welche alle an die Teilnahme geknüpften Voraussetzungen erfüllen muss, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Das Recht der Abtretung steht unter dem Vorbehalt, dass alle beteiligten Unternehmen die Änderung akzeptieren (z.B. Hotels, Fluggesellschaften usw.).

Die Drittperson und der Kunde haften solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die durch diese Abtretung entstehenden Mehrkosten (z.B. die von anderen Leistungsträgern infolge der Umbuchung erhobenen Gebühren und Preisaufschläge).

7. Umbuchungen vor Reiseantritt

7.1 Nach Zugang der Reisebestätigung hat der Kunde keinen Anspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung). Sofern Häseli Reisen auf Wunsch des Kunden dennoch eine Umbuchung vornimmt, ist sie berechtigt, zusätzlich zu den dadurch entstehenden Kosten eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von CHF 200 pro Person zu erheben.


7.2 Umbuchungswünsche des Kunden, die innerhalb der letzten 30 Tage vor dem Reisebeginn vorgebracht werden, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur im Wege des Rücktritts vom Reisevertrag gemäss Ziffer 6.2 bis 6.5 mit gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen.


8. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

Häseli Reisen kann wegen Nichterreichens einer vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn sie

a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu dem dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und

b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist deutlich angibt oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verweist.

Ein Rücktritt ist spätestens am 25. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Kunden gegenüber zu erklären.

Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, wird Häseli Reisen unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

Sofern die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt wird, erhält der Kunde auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

9. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm im Verlauf der Reise ordnungsgemäss angeboten wurden, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Häseli Reisen wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung besteht jedoch nicht, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.


10. Kündigung durch den Reiseveranstalter

Häseli Reisen kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von Häseli Reisen die Durchführung der Reise nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Als nachhaltige Störung der Durchführung gilt es auch, wenn der Kunde den in der Reiseausschreibung wiedergegebenen besonderen Anforderungen hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens bzw. aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht. Kündigt Häseli Reisen, so behält Häseli Reisen den Anspruch auf den Reisepreis.


11. Vertragsgemässe Erbringung der Reiseleistungen

11.1 Mängelanzeige

Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäss erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen.

Der Kunde ist jedoch verpflichtet, einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich Häseli Reisen anzuzeigen. Unterlässt der Kunde dies schuldhaft, erfolgt keine Minderung des Reisepreises.

Diese Verpflichtung gilt nur dann nicht, wenn eine Anzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist oder Häseli Reisen über den Mangel nicht im Unklaren gewesen sein konnte.

Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung von Häseli Reisen am Reiseort zur Kenntnis zu geben.

Die örtliche Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist.

11.2 Fristsetzung vor Kündigung

Will ein Kunde den Reisevertrag wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reiseleistung durch Häseli Reisen oder aus wichtigem, Häseli Reisen erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er Häseli Reisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Häseli Reisen erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.


11.3 Gepäckverlust, Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung

Häseli empfiehlt ihren Kunden dringend, bei Flugreisen etwaige Schäden oder Verspätungen in der Gepäckbeförderung unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (Property Irregularity Report - P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist unverzüglich zu erstellen. Häseli Reisen wird (falls möglich) hilfreich beiseite stehen. Darüber hinaus ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung anzuzeigen.

12. Kündigung wegen höherer Gewalt

Sowohl der Kunde als auch Häseli Reisen haben das Recht, den Reisevertrag zu kündigen, wenn die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag nach Massgabe dieser Regelung gekündigt, so verliert Häseli Reisen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Häseli Reisen ist jedoch berechtigt, vor der Rückerstattung des Reisepreises seine nachweislich erbrachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Häseli Reisen ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Massnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten trägt der Kunde.


13. Beschränkung der Haftung

13.1 Die vertragliche Haftung von Häseli ist für Schäden, die nicht Personenschäden sind, auf den zweifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden des Kunden weder absichtlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde,

oder

b) soweit Häseli Reisen für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

13.2 Die deliktische Haftung von Häseli Reisen für Sachschäden, die nicht auf Absicht oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist – soweit zulässig – ebenfalls auf den zweifachen Reisepreis beschränkt.

13.3 Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunden und Reise.

13.3 Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung ausdrücklich empfohlen.

13.4 Häseli Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen (z.B. Ausflüge, Theaterbesuche usw.) erkennbar sind. Häseli Reisen bietet Hilfestellung bei der Einforderung eventueller Schäden gegenüber Fremdleistungsanbieter, falls es sich um einen erheblichen Schaden handelt.

13.5 Angaben zu den körperlichen Anforderungen bestimmter Reisen macht Häseli Reisen nach bestem Wissen und Gewissen. Eine sorgfältige Prüfung und Selbsteinschätzung, gegebenenfalls unter Heranziehung des Hausarztes, wird dringend empfohlen. Im Falle von Zweifeln bitten wir unsere Kunden, zusätzliche konkrete Informationen zu den einzelnen Reisen direkt bei Häseli Reisen einzuholen. Unfälle, Erkrankungen und andere Einschränkungen, die sich bei Anwendung der üblichen Sorgfalt eines solchen Reiseveranstalters nicht vermeiden lassen, begründen keine Rücktrittsrechte oder Schadensersatzansprüche.

14. Ausschluss von Ansprüchen

Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Reiseleistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde kein Anspruch mehr geltend machen.

15. Verjährung

Schadenersatzforderungen gegen Häseli Reisen, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende des gebuchten Reisearrangements folgenden Tag.


16. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

16.1 Häseli Reisen informiert ihre Kunden über die geltenden Einreise-, Pass- und Visumerfordernisse. Auskunfts- und Hinweispflichten von Häseli Reisen beschränken sich auf die Weitergabe von Informationen in- und ausländischer Botschaften und Konsulate.


16.2 Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Beschaffung und das Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, für eventuell erforderliche Impfungen sowie für die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.

17. Rechtswahl und Gerichtsstand, salvatorische Klausel

17.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen Häseli Reisen und dem Kunden findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. Die Regelungen internationaler Abkommen, die vertraglich unabdingbare Bestimmungen beinhalten, bleiben unberührt.

17.2 Gerichtsstand für die Beurteilung allfälliger Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Gipf-Oberfrick AG.

17.3 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

18. Reiserücktrittskostenversicherung

18.1 Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, eine Reiserücktrittskostenversicherung abzuschliessen. Der Abschluss einer solchen Versicherung wird dem Kunden ausdrücklich empfohlen. Explizit hält Häseli Reisen fest, der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist Sache des Kunden.


18.2 Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im jeweiligen Reisepreis explizit nicht enthalten.

19. Sicherstellung der einbezahlten Beträge

Als eingeschriebene Einzelfirma haftet Häseli Reisen mit dem gesamten Vermögen des Einzelinhabers (Franz Häseli) für die einbezahlten Beträge. Sie sind somit garantiert und gesichert.



Häseli Franz

Einzelinhaber

Häseli Reisen

Gerenweg 6 B

5073 Gipf-Oberfrick


Stand: 01. August 2011 Gipf-Oberfrick